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Leistungen

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> Klasse A (Stufenführerschein)

KLASSE:

A Stufenführerschein

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A fahren?

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: mindestens zweijähriger Besitz der Klasse A2
Mindestalter: 20 Jahre bei mindestens zweijährigem Besitz der
Klasse A2, ansonsten 24 Jahre für Krafträder bei
direktem Zugang. 21 Jahren für dreirädrige
Kraftfahreuge mit einer Leistung von >15 kW
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Ärztliche Untersuchung: Sehtest
Einschluss der Klasse: A1, A2 und AM

Beim Aufstieg von Klasse A2 auf A, wenn man mindestens zwei Jahre im Besitz des A2 Führerscheins ist, entfällt die theoretische Prüfung und es ist nur die praktische Prüfung erforderlich.

Die theoretische Mindestausbildung
  • 6 Grundstoff, 4 klassenspezifische Stunden

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A
  • Grundausbildung
  • 3 Überlandfahrten (ÜL)
  • 2 Autobahnfahrten (AB)
  • 1 Nachtfahrten (NF)

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

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