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Leistungen

Top Leistungen für Ihren Erfolg
> Klasse A

KLASSE:

A

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A fahren?

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang;
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer
Leistung von >15 kW
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Ärztliche Untersuchung: Sehtest
Einschluss der Klasse: A1, A2 und AM

Im Fahrzeugbestand der Fahrschule befindet sich für die Ausbildung der Führerscheinklasse A eine Honda CB 650F sowie eine Suzuki Gladius. Somit haben wir für kleine und große Leute ein geeignetes Motorrad.

Die theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

  • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff
  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff

Beim Aufstieg von Klasse A2 auf A (weniger als zweijähriger Besitz der Klasse A2 und einem Mindestalter von 24 Jahren) entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Bei einem zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die Theoretische Prüfung und es muss nur die Praktische Prüfung absolviert werden.

Die praktische Mindestausbildung
  • Grundausbildung
  • 5 Überlandfahrten (ÜL)
  • 4 Autobahnfahrten (AB)
  • 3 Nachtfahrten (NF)

Die Grundausbildung sollte möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert.

Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A
  • Grundausbildung
  • 3 Überlandfahrten (ÜL)
  • 2 Autobahnfahrten (AB)
  • 1 Nachtfahrten (NF)

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

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