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KLASSE:
A
Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A fahren?

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: | 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang; 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von >15 kW |
Befristung der Fahrerlaubnis: | keine Befristung |
Ärztliche Untersuchung: | Sehtest |
Einschluss der Klasse: | A1, A2 und AM |
Im Fahrzeugbestand der Fahrschule befindet sich für die Ausbildung der Führerscheinklasse A eine Honda CB 650F sowie eine Suzuki Gladius. Somit haben wir für kleine und große Leute ein geeignetes Motorrad.
Die theoretische Mindestausbildung
Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
- Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff
- Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff
Beim Aufstieg von Klasse A2 auf A (weniger als zweijähriger Besitz der Klasse A2 und einem Mindestalter von 24 Jahren) entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Bei einem zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die Theoretische Prüfung und es muss nur die Praktische Prüfung absolviert werden.
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten (ÜL)
- 4 Autobahnfahrten (AB)
- 3 Nachtfahrten (NF)
Die Grundausbildung sollte möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert.
Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A
- Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten (ÜL)
- 2 Autobahnfahrten (AB)
- 1 Nachtfahrten (NF)
Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.