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KLASSE:
A 2
Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A2 fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Befristung der Fahrerlaubnis: | keine Befristung |
Ärztliche Untersuchung: | Sehtest |
Erste-Hilfe-Bescheinigung: | bei Ersterteilung |
Einschluss der Klasse: | Einschluss der Klasse: |
Die theoretische Mindestausbildung
Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
- Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff
- Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Stoff
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten (ÜL)
- 4 Autobahnfahrten (AB)
- 3 Nachtfahrten (NF)
Im Fahrzeugbestand der Fahrschule befindet sich für die Ausbildung der Führerscheinklasse A2 eine Honda CBF 500 sowie eine Yamaha Virago XV 535. Somit haben wir für kleine und große Leute ein geeignetes Motorrad.
Die Grundausbildung sollte möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert.
Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.