Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Kontaktieren Sie uns: +49 (0)2307 944 69 51

Leistungen

Top Leistungen für Ihren Erfolg
> Klasse BE

KLASSE:

B E

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse BE fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, die nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, oder begleitendes Fahren ab 17 Jahren
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Ärztliche Untersuchung: Sehtest
Einschluss der Klasse: keine
Die theoretische Mindestausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.

Die praktische Mindestausbildung
  • Grundausbildung
  • 3 Überlandfahrten (ÜL)
  • 1 Autobahnfahrten (AB)
  • 1 Nachtfahrten (NF)

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert. Der Fahrschüler wird außerdem darin unterwiesen, technische Mängel am Fahrzeug zu erkennen und zu beheben.

Copyright © Fahrschule Kepp 2024 | Datenschutzeinstellungen ändern