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KLASSE:
C 1
Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse C1 fahren?
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Klasse B erforderlich |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Befristung der Fahrerlaubnis: | befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre |
Ärztliche Untersuchung: | Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis |
Einschluss der Klasse: | keine |
Wiederholungsuntersuchungen: | vor jedem Fristablauf |
Die theoretische Mindestausbildung
Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
- Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 6 klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse B, 2 klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse D1 oder D
- Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1: 12 Grundstoff (6 bei Vorbesitz einer anderen Klasse), 2 klassenspezifischer Stoff B und 6 klassenspezifischer Stoff C1
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
- Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten (ÜL)
- 1 Autobahnfahrten (AB)
- 1 Nachtfahrten (NF)
Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert. Der Fahrschüler wird außerdem darin unterwiesen, technische Mängel am Fahrzeug zu erkennen und zu beheben.