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KLASSE:
Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse L fahren?
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: | ab 16 Jahre |
Befristung der Fahrerlaubnis: | keine Befristung |
Ärztliche Untersuchung: | Sehtest |
Einschluss der Klasse: | keine |
Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.