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Leistungen

Top Leistungen für Ihren Erfolg
> Klasse L

KLASSE:

L

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse L fahren?

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: ab 16 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Ärztliche Untersuchung: Sehtest
Einschluss der Klasse: keine
Die theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

  • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Stoff
  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

 
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